Scheidungs-
und Familienrecht
Ihre spezialisierten Anwälte bei familienrechtlichen Anliegen
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Wir beraten und betreuen Sie umfassend und lösungsorientiert in sämtlichen scheidungsrechtlichen und familienrechtlichen Themenbereichen. Wir helfen Ihnen beim Verfassen von Vereinbarungen und beim Finden von einvernehmlichen Regelungen und, wo dies nicht möglich ist, vertreten wir Sie vor Gericht oder anderen Behörden, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Interessen zu wahren. Bei kindes- und familienrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich meist um emotional sehr belastende Prozesse, weshalb wir Ihnen hier mit besonders viel Feingefühl und Verständnis begegnen. Insbesondere arbeiten wir bei kinderrechtlichen Thematiken eng mit qualifizierten Psychologen und Psychiatern zusammen, um das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.
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Unsere Tätigkeitsgebiete umfassen insbesondere:
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Scheidungsrecht:
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Rechtsauskunft bezüglich Eheschutzverfahren, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen wie Alimente, Zuweisung Haus / Wohnung
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Ehescheidungen auf Klage
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Rechtsauskunft betreffend Ehevertrag: Inhalt, Regelung, Nutzen
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Aufteilung Pensionskassenguthaben
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Beratung zu den Güterständen / Vermögen
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Eheschutzmassnahmen, vorsorgliche Massnahmen
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Eheschutzverfahren
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Abänderung von Scheidungsurteilen
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Ausarbeitung von Scheidungsvereinbarungen / Scheidungskonventionen
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Bei Trennungen mit Kindern beraten wir Sie insbesondere bei Angelegenheiten betreffend:
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Beantragung des alleinigen Sorgerechts
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Besuchsrecht für die Kinder
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Abänderung / Anpassung von Kinderunterhalt
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Verantwortungsloser Umgang / sexuelle Belästigung des Kindes durch ein Elternteil
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Familienrecht generell:
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Patientenverfügungen
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Beistandschaft
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Verfassen und Überprüfen von Vereinbarungen und Rechtsschriften im familienrechtlichen Bereich
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Umfassende Rechtsauskunft betreffend Scheidung mit Kinder
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Feststellung der Vaterschaft, Vaterschaftsklage, Aberkennungsklage der Vaterschaft, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsrecht etc.
Wir stehen Ihnen in familienrechtlichen Angelegenheiten auch bei vielen weiteren Fragen zur Seite und helfen Ihnen, angemessene Lösungen zu finden. In einem finanziellen Engpass beantragen wir für Sie eine unentgeltliche Rechtspflege, sodass die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten primär vom Staat übernommen werden.